13 senwechsel gewesen sein, bestehen Ähnlichkeiten zu den Fällen von H.________ und O.________ und könnte ein Hinweis auf Spoofing sein. - T.________: Er meldete einen Anruf eines Callcenters von der Nummer 031 .________ am 7. Juni 2014 (pag. 54.29). T.________ ist der Datenbank der U.________ SA unbekannt und soll nie angerufen worden sein (pag. 281.38 und pag. 606). Spoofing wäre möglich. Bei einer Gesamtbetrachtung all dieser bestrittenen Einzelfälle ist auffallend, dass – abgesehen vom Anruf bei G.________ – immer von der Nummer 031 .