_ erfolgte. Gemäss dem erst im Berufungsverfahren eingereichten Auszug aus dem EDV-Telefonserversystem der U.________ SA wurden die Eheleute P.________ im Jahr 2012 fünf Mal und im Jahr 2013 zwei Mal kontaktiert (pag. 912). Auf dieser Liste nicht enthalten ist ein weiterer von der Verteidigung in den Akten erwähnter Anruf der U.________ SA vom 20. März 2015 (pag. 878 Z. 22, pag. 170). Um den 6. Mai 2014 ist kein im System registrierter Anruf aktenkundig. Gemäss einer von der Verteidigung eingereichten Liste wurde nicht die Nummer 031 .________ für eine Kampagne der W.________ AG genutzt, sondern die Nummer 031 .