Dem ist entgegen zu halten, dass auch Personen, die gemäss dem internen EDV-Telefonserversystem tatsächlich von der U.________ SA angerufen worden waren, vom selben Vorgang berichteten. So schrieben auch F.________ (pag. 40) und E.________ (pag. 54.10), dass bei Entgegennehmen des Anrufs niemand am Apparat gewesen sei. Das liesse sich möglicherweise dadurch erklären, dass das Wählen von Telefonnummern automatisiert durch ein Computerprogramm erfolgt (zu möglichen Fehlern des «Dialers» vgl. 179 Z. 323 f.). Diese Frage kann jedoch offenbleiben. Die Tatsache, dass bei I.________