SA bereits vor Oktober 2014 für die Krankenkasse AF.________ oder eine andere Krankenkasse Anrufe getätigt hätte. Dass es bei den Anrufen an H.________ im Frühjahr 2014 um das Thema Krankenkasse gegangen sein soll, spricht somit gegen Anrufe durch die U.________ SA. Es könnte ein Hinweis auf Spoofing sein. - I.________: Er beschwerte sich am 17. Mai 2014 über Anrufe der Nummer 031 .________ vom 20. April, vom 28. April und vom 17. Mai 2014. Er schrieb, dass bei Abheben des Hörers aufgehängt worden sei (pag. 49). Die Daten von I.________ fanden sich nicht in der Datenbank der U.________ SA (pag. 281.38 und 601). Dass seine Nummer dennoch von der U._____