10 Aufgrund dessen war er im Jahr 2012 drei Mal für Werbung der V.________ Sàrl und im Jahr 2013 zwei Mal, zuletzt am 10. April 2013, für Werbung der W.________ SA angerufen worden (pag. 281.37 und pag. 600). Über den Stern im Telefonverzeichnis verfügte er allerdings erst ab dem 23. April 2013 und damit nach den bei der U.________ SA registrierten Anrufen (pag. 281.14). Die Verteidigung schliesst unter anderem auch aus der Tatsache, dass es bei den im Jahr 2014 gemeldeten Telefonanrufen um eine Krankenkasse gegangen sein soll, auf Spoofing (pag. 880 Z. 32).