im Telefonverzeichnis bestand vom 22. September 2003 bis am 25. September 2013 (pag. 281.6). Er meldete tatsächlich genau am 25. September 2013 bei der Strafklägerin, dass er fast jeden Tag von der Nummer 031 .________ angerufen werde. Nie sei jemand am Telefon, sondern es komme einfach nur ein Piepton (pag. 40). Aus der Schilderung von F.________ geht hervor, dass er sich über Anrufe an mehreren Tagen beschwerte. Einige davon müssen somit vor dem 25. September 2013 erfolgt sein. Die Anklage schildert sodann auch, dass Anrufe «um» dieses Datum erfolgt sein sollen.