9. Beweismittel Als objektive Beweismittel sind zahlreiche Urkunden vorhanden. Die Vorinstanz hat die wesentlichen Dokumente aufgelistet, worauf verwiesen wird (pag. 721, S. 11 der Urteilsbegründung). In oberer Instanz sind die von der Strafklägerin und der Verteidigung zu den Akten gereichten Urkunden dazugekommen (vgl. oben Ziff. I.5.). Als subjektive Beweismittel sind die Aussagen des Beschuldigten (pag. 159 ff.) und des Geschäftsführers der U.________ SA AE.________ (pag.