SA stattgefunden habe (pag. 877 ff.). Ebenso wird bei den angeklagten Anrufen an G.________, H.________, I.________, J.________, K.________, L.________ und M.________, O.________, Q.________ und R.________, S.________ und T.________ bestritten, dass Mitarbeitende der U.________ SA die Anrufe getätigt hatten (pag. 880 f.). - Gewisse Abweichungen bestehen in den Standpunkten der Strafklägerin und der Verteidigung, welche Vorkehren die U.________ SA getroffen hatte, um Anrufe an Nummern bzw. Personen mit Sterneinträgen im Telefonverzeichnis zu verhindern (pag. 848 f. und pag. 884).