719, S. 9 der Urteilsbegründung). Bei der Strafklägerin gingen im angeklagten Zeitraum insgesamt 46 Beschwerden von Privatperso- 6 nen betreffend Anrufe von den in der Anklage genannten Telefonnummern ein (pag. 10 ff.). Bei einigen der gemäss Anklage betroffenen Personen wurde seitens der Verteidigung des Beschuldigten die telefonische Kontaktaufnahme durch die U.________ SA zu Werbezwecken eingeräumt.