3 - Ca. um den 06.05.2014 zN P.________; - Ca. um den 07.05.2014 zN Q.________ und R.________; - Ca. um den 23.05.2014 zN S.________; - Ca. am 07.06.2014 zN T.________. 2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen. Der Beschuldigte, vertreten durch Rechtsanwalt B.________, stellte keine ausdrücklichen Anträge. Er beantragte mit Stellungnahme vom 19. Dezember 2019 sinngemäss die Bestätigung des erstinstanzlichen Urteils bzw. der erfolgten Freisprüche und der festgesetzten Entschädigung (pag. 873 ff.).