762). Darauf erklärte die Generalstaatsanwaltschaft mit Eingabe von 11. September 2019 form- und fristgerecht die Berufung, beschränkt auf die an den Beschuldigten ausgerichtete Entschädigung (pag 760 f.). Am 13. September 2019 reichte die Strafklägerin form- und fristgerecht ihre Berufungserklärung ein (pag. 764 ff.). Sie focht das Urteil nur teilweise, in Bezug auf 15 angebliche Verstösse gegen das UWG, an (pag.