1. Erstinstanzliches Urteil Mit Urteil vom 29. März 2019 sprach das Regionalgericht Bern-Mittelland (Einzelgericht) A.________ (nachfolgend: Beschuldigter) von der Anschuldigung der Widerhandlung gegen das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG; SR 241) durch unlautere Werbe- und Verkaufsmethoden, angeblich mehrfach (in 27 Fällen) begangen zwischen dem 21. Dezember 2012 und dem 11. September 2014 frei. Dem Beschuldigten wurde für die angemessene Ausübung seiner Verfahrensrechte eine Entschädigung zugesprochen, wobei die Festsetzung deren Höhe aufgeschoben wurde. Die Verfahrenskosten wurden dem Kanton Bern auferlegt (pag.