zur Bezahlung einer Entschädigung von CHF 4'139.45 (Honorar CHF 3'500.00, Auslagen CHF 343.50, MWST CHF 295.95) an die Straf- und Zivilkläger C.________ und E.________ für ihre Aufwendungen im oberinstanzlichen Verfahren. VI. Weiter wird verfügt: 1. A.________ geht zurück in den Strafvollzug. 2. Die Zustimmung zur Löschung des erstellten DNA-Profils (PCN-Nr. AF.________) ist nach Ablauf der Frist durch das zuständige Bundesamt einzuholen (Art. 16 Abs. 4 DNA-ProfilG).