verurteilt: 1. zu einer Freiheitsstrafe von 9 Jahren, teilweise als Zusatzstrafe zu den Urteilen der Staatsanwaltschaft des Kantons Bern, Biel, vom 9. September 2014 sowie der Staatsanwaltschaft Frauenfeld vom 11. August 2015; die Untersuchungshaft von 341 Tagen (24. Mai 2017 - 29. April 2018) wird im Umfang von 341 Tagen auf die Freiheitsstrafe angerechnet und es wird festgestellt, dass die Strafe am 30. April 2018 vorzeitig angetreten worden ist; es wird eine stationäre therapeutische Massnahme angeordnet (Art. 59 StGB); der Vollzug der Massnahme geht der Freiheitsstrafe voraus;