4. dem Grundsatz nach zur Tragung der Behandlungs- und Therapiekosten, welche der Straf- und Zivilklägerin F.________ durch die strafbaren Handlungen in Zukunft erwachsen werden. Für die vollständige Beurteilung dieser Forderung wird F.________ auf den Zivilweg verwiesen wurde. 5. zur Bezahlung von Schadenersatz von CHF 11‘037.30 an die Straf- und Zivilklägerin AC.________. 6. zur Bezahlung einer Parteientschädigung von CHF 390.45 (inkl. Auslagen und MWST) an die Straf- und Zivilklägerin AC.________. 7. zur Bezahlung von Schadenersatz von CHF 3’220.00 an die Zivilklägerin AE.________. 8. Für die Zivilklagen von F.___