49 3. A.________ für die Dauer von 5 Jahren und unter Strafandrohung von Art. 294 StGB verboten wurde, a) mit C.________ E.________ und F.________ direkt oder über Drittpersonen Kontakt aufzunehmen, namentlich auf telefonischem, schriftlichem oder elektronischem Weg, b) sich in einem Umkreis von weniger als 300 Metern von C.________ E.________ und F.________ sowie von deren Wohnort und deren Schulen, aufzuhalten. D.