1. zu einer Übertretungsbusse von CHF 300.00. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung auf 3 Tage festgesetzt wurde. 2. A.________ für die Dauer von 10 Jahren und unter Strafandrohung von Art. 294 StGB jede berufliche und jede organisierte ausserberufliche Tätigkeit untersagt wurde, die einen regelmässigen Kontakt zu Minderjährigen umfasst.