2344 und 2353). Sodann erscheinen die Aufwände für das Aktenstudium (neun Stunden) und die Vorbereitung der Hauptverhandlung (drei Stunden) bei dieser Aktenlage und den gestellten Anträgen als zu hoch, musste die Vertreterin doch lediglich die Akten des oberinstanzlichen Verfahrens durchgehen und entsprechende Anträge stellen. Zudem wurden die verschiedenen Korrespondenzen mit dem Obergericht, der Generalstaatsanwaltschaft, Fürsprecherin G.________ und Rechtsanwalt B.________ bereits mit drei Stunden 40 Minuten ausgewiesen.