2358 ff.). Unter Berücksichtigung, dass die Hauptverhandlung vom 14. September 2020 lediglich drei Stunden und die Urteilseröffnung vom 15. September 2020 eine halbe Stunde dauerten und für die Vorbereitung und Anpassung des Parteivortrags die gesamthaft dafür geltend gemachten 14.9 Stunden aufgrund der schliesslich zurückgezogenen Berufungen etwas zu hoch erscheinen, rechtfertigt sich ein maximaler Gesamtaufwand von 43 Stunden (Kürzung der Stunden für die Verhandlung vom 15. September 2020 sowie von der Urteilseröffnung um je eine Stunde und für die Vorbereitung und Anpassung des Par-