Die Kammer hat mit einem gewissen Verständnis vom Unmut der Verteidigung Kenntnis genommen, die kritisiert: Seinerzeit habe man einen vorzeitigen Massnahmenantritt abgelehnt, die Vorinstanz habe dann überraschend und entgegen den Anträgen eine stationäre Massnahme angeordnet, und dann habe man aber vollzugsseitig zunächst ein ambulantes Setting aufgebaut, also wieso jetzt immer noch die Rede von einer stationären Massnahme sei? Dem ist allerdings gleich das eigene Diktum der Verteidigung entgegenzuhalten, die Resozialisierung des Beschuldigten sei ihr ein wichtiger Punkt.