Gesamthaft muss daher – wovon bereits das Gutachten vom 29. September 2017 sowie auch der Therapieverlaufsbericht vom 8. November 2019 ausgingen – nach wie vor von einem mittelgradig bis hohen Rückfallrisiko für Sexualdelikte (Schändung und sexuelle Handlungen mit Kindern) ausgegangen werden. 24.5 Verhältnismässigkeit, Möglichkeit des Vollzugs und Art der Massnahme Das Gutachten vom 29. September 2017 empfahl primär die Anordnung einer ambulanten Massnahme, wobei eine längere (mehrmonatige) einleitende stationäre Behandlung sinnvoll erachtet wurde.