Die sozialen Kompetenzen sind beim Beschuldigten vorhanden, allerdings neigt er dazu, seine Fähigkeiten zu überschätzen (pag. 853). Dies bestätigt auch der Vollzugsverlaufsbericht JVA U.________ vom 2. September 2020. Bei der Eintrittsphase habe er sich unsicher gezeigt. Er habe mit der Situation überfordert gewirkt und sei in einen arroganten und stänkernden Gesprächsstil verfallen und habe in seiner Rolle als Officer bei der Betreuung wegen Kleinigkeiten reklamiert, sich über andere Mitinsassen beklagt, diese dauernd kontrolliert und unangebrachte Forderungen gestellt (pag.