Dies zeigt deutlich, dass sowohl die Analyse der Taten, die psychischen Störungen des Beschuldigten, die Auseinandersetzung mit den Taten und die Therapiebereitschaft eher ungünstig bis ungünstig ausfallen. Offenbar zeigt er negative, aufgestaute Emotionen, insbesondere Wut, und sein Verhalten wurde durchwegs als unreif bzw. eher kindlich-trotzig beschrieben (insb. pag. 2318), weshalb auch das Konfliktverhalten – wie im Gutachten vom 29. September 2017 beschrieben – ungünstig zu bewerten ist (pag. 853). Die sozialen Kompetenzen sind beim Beschuldigten vorhanden, allerdings neigt er dazu, seine Fähigkeiten zu überschätzen (pag.