2286 f.). Der aktuelle Therapieverlaufsbericht vom 8. September 2020 spricht davon, dass anlässlich der aktuellen Therapie die in der Kindheit erworbenen Verhaltensmuster und die eigenen Missbrauchserfahrungen des Beschuldigten eine grosse Rolle spielten. Dem Beschuldigten sei es nur bedingt gelungen, sein Verhalten zu verändern. Die kognitiven Verzerrungen hätten nach 38 Einzelsitzungen noch nicht therapeutisch bearbeitet werden können und zu seinen sexuellen Fantasien bestehe kein Zugang (pag. 2317 f.). Der Vollzugsbericht JVA AL.