24.4 Art und Wahrscheinlichkeit der Begehung weiterer Straftaten In Übereinstimmung mit dem Gutachten vom 29. September 2017 ist legalprognostisch festzuhalten, dass der Beschuldigte bereits 2014 wegen sexueller Handlungen mit Kindern gerichtlich verurteilt wurde, was seine Legalprognose deutlich belastet (pag. 853). Nach Analyse der Dittmann-Kriterien kam das Gutachten zum Schluss, dass von einer erhöhten Rückfallgefahr für erneute sexuelle Handlungen mit Kindern auszugehen sei (pag.