Er wolle nicht mehr delinquent werden, führte er aus (pag. 2325). Dies spricht für die reale Möglichkeit, dass die Gefahr weiterer mit der psychischen Störung des Beschuldigten in Zusammenhang stehender Taten durch eine Massnahme reduziert werden kann. Weiter zeigt zumindest auch die Aussage des Beschuldigten, wonach er, wenn er wieder draussen wäre und er an einen Punkt kommen würde, wo er nicht mehr weiterwisse, er mit einer Psychologin schauen würde, ob er sich nicht doch stationär behandeln lassen wolle (pag. 2326), ebenfalls in diese Richtung.