Zwar können – wie vom Sachverständigen im Gutachten vom 29. September 2017 ausgeführt – seine pädophilen Neigungen nicht «wegtherapiert» werden. Jedoch bestehen gemäss dem Therapiebericht vom 8. September 2020 reale Erfolgsaussichten für Veränderungen des Verhaltens. Weiter kommt hinzu, dass der Beschuldigte durch den Rückzug der Berufung auch die Taten in Bezug auf F.________ eingestanden hat. Er habe sich mit dem Thema Pädophilie auseinandergesetzt und habe versucht, sich die Grenzen zu merken und diese Grenzen in der Therapie auch erarbeiten dürfen. Er wolle nicht mehr delinquent werden, führte er aus (pag.