Es gelinge dem Beschuldigten, Einsicht in seine maladaptiven Bewältigungsmuster zu erlangen und sich immer häufiger mit schwierigen Aspekten seiner Delikte auseinanderzusetzen (pag 2318). Auch wenn der Verfasser des Therapieverlaufsberichts vom 8. November 2019 lediglich von einer knapp moderat ausgeprägten therapeutischen Beeinflussbarkeit ausgeht, zeigt der Therapieverlaufsbericht vom 8. September 2020, dass der Beschuldigte insbesondere durch die Therapie zunehmend lernt, seine Selbstwahrnehmung bzw. insbesondere seine Verhaltenssteuerung zu bearbeiten und zu verbessern.