Gemäss Therapieverlaufsbericht vom 8. November 2019 würden sich die Behandlungsmotivation des Beschuldigten sowie seine kognitiven und sprachlichen Ressourcen begünstigend für die therapeutische Beeinflussbarkeit auswirken. Als therapiehinderlich könnten die Art und Ausprägung seiner dysfunktionalen Persönlichkeitsmuster genannt werden, daher gehe der Verfasser von einer knapp moderat ausgeprägten therapeutischen Beeinflussbarkeit aus (pag. 2286). Der Therapieverlaufsbericht vom 8. September 2020 spricht sodann davon, dass sich die Therapie noch in der Anfangsphase befinde.