Der Verfasser des Berichts vom 7. Februar 2019 wies darauf hin, dass die unreif-dissoziale Prägung des Beschuldigten ein relevantes Hindernis für eine tragfähige therapeutische Beziehungsbildung darstellen dürfte (pag. 1608). Gemäss Therapieverlaufsbericht vom 8. November 2019 würden sich die Behandlungsmotivation des Beschuldigten sowie seine kognitiven und sprachlichen Ressourcen begünstigend für die therapeutische Beeinflussbarkeit auswirken.