Die bei ihm bestehenden pädophilen Neigungen könnten hingegen nicht kausal behandelt bzw. nicht «wegtherapiert» werden (pag. 855). In Beantwortung der Fragestellung gab derselbe Sachverständige an, die beim Beschuldigten bestehenden psychischen Störungsbilder seien aus gutachterlicher Sicht behandelbar und durch eine Behandlung könne das Risiko des Begehens von erneuten Straftaten gesenkt werden (pag. 859). Der Verfasser des Berichts vom 7. Februar 2019 wies darauf hin, dass die unreif-dissoziale Prägung des Beschuldigten ein relevantes Hindernis für eine tragfähige therapeutische Beziehungsbildung darstellen dürfte (pag.