2325). Der Sachverständige hat den Therapiebericht vom 8. November 2019 in Kenntnis des Gutachtens vom 29. September 2017 abgegeben und sich dabei einlässlich darüber geäussert, weshalb eindeutig von einer Pädophilie (ICD-10 F65.4) und nicht von einer pädophilen Nebenströmung auszugehen ist. Er weist explizit darauf hin, dass auch die sogenannte kompensatorische Pädosexualität (sexuelle Handlungen mit Kindern als Ersatzhandlungen) der Pädophilie zugeordnet werden kann (pag. 2285). Der Therapiebericht der Psychiatrischen Dienste U.___