Bisher sei es ihm aber nur bedingt gelungen, sein Verhalten zu verändern. Zudem habe der Beschuldigte verstanden, dass hinter seinen maladaptiven Bewältigungsmodi unbefriedigte Kernbedürfnisse nach Anerkennung und Wertschätzung, Akzeptanz, Sicherheit und Stabilität stünden, welche er auf adäquatem Weg zu befriedigen lernen müsse. Das deliktrelevante Verhalten sei beim ersten Delikt mit seiner Tochter anhand eines Deliktkreises therapeutisch herausgearbeitet worden. Aktuell hätten seine kognitiven Verzerrungen in den Einzelsitzungen noch nicht therapeutisch bearbeitet werden können.