Begünstigend für die therapeutische Beeinflussbarkeit des Beschuldigten würden sich seine Behandlungsmotivation, sowie seine kognitiven und sprachlichen Ressourcen auswirken. Als therapiehinderlich könnten die Art und Ausprägung seiner dysfunktionalen Persönlichkeitsmuster genannt werden. Insgesamt könne aus therapeutischer Sicht beim Beschuldigten von einer knapp moderat ausgeprägten therapeutischen Beeinflussbarkeit ausgegangen werden.