Der Beschuldigte habe in der deliktpräventiven Behandlung dazu tendiert, die in vorangegangenen Konsultationen bearbeiteten Inhalte zu "vergessen". Diesbezüglich sei das Modell eines innerpsychischen "Gespenstes" eingeführt worden, welches deliktpräventive Strategien vertusche, um das „Deliktteil" zu unterstützen. Um dem entgegenzuwirken, sei der Beschuldigte aufgefordert worden, ein Therapietagebuch zu führen. Begünstigend für die therapeutische Beeinflussbarkeit des Beschuldigten würden sich seine Behandlungsmotivation, sowie seine kognitiven und sprachlichen Ressourcen auswirken.