Andererseits zeige er in Konfliktsituationen eine unangepasste Anspruchshaltung, die seine Situation zusätzlich erschwere. Der Beschuldigte habe sich stark mit der Frage nach den Ursachen für seine Delikte beschäftigt. Bis zum Ende des Behandlungszeitraums und entgegen der erstinstanzlichen Urteilsbegründung habe er zwar teilweise den sexuellen Missbrauch an seinen Kindern eingestanden, jedoch nicht in allen Aspekten und nicht gegenüber dem anderen Opfer. In seinem subjektiven Erklärungsmodell würden seine eigenen Missbrauchserfahrungen sowie die in der Tatvorlaufsphase belastende Situation, insbesondere mit der Mutter der Kinder, eine auslösende Rolle spielen. In seiner Wahr-