Im therapeutischen Kontext sei der Beschuldigte wiederholt in eine ausgeprägte Opferhaltung mit Hilflosigkeitsgefühlen gefallen. Diese Wahrnehmungs- und Verhaltensmuster seien aufgrund verschiedener Situationen (Konflikte im Vollzug, juristische Belange) im Behandlungszeitraum auf der Meta-Ebene angesprochen worden, um Rückschlüsse auf schwierige Persönlichkeitsanteile ermöglichen zu können. Der Beschuldigte sei teilweise so sehr mit «Nebenschauplätzen» beschäftigt gewesen, dass es kaum möglich gewesen sei, an therapierelevanten Themen zu arbeiten. Andererseits zeige er in Konfliktsituationen eine unangepasste Anspruchshaltung, die seine Situation zusätzlich erschwere.