Es sei eine starke Bedürftigkeit im Kontakt mit dem Beschuldigten spürbar. Der Beschuldigte zeige zwar keine Mühe, in Kontakt zu den behandelnden Personen zu treten, es sei ihm jedoch schwergefallen – insbesondere gegenüber einem männlichen Therapeuten –, Vertrauen zu fassen und sich öffnen zu können. Im therapeutischen Kontext sei der Beschuldigte wiederholt in eine ausgeprägte Opferhaltung mit Hilflosigkeitsgefühlen gefallen.