Im ICD-10 werde explizit darauf hingewiesen, dass auch die sogenannt kompensatorische Pädosexualität (sexuelle Handlungen mit Kindern als Ersatzhandlungen) der Pädophilie zugeordnet werden könne. Der Beschuldigte zeige über den gesamten Behandlungszeitraum eine ausreichende formale Zuverlässigkeit. Von Beginn an sei er motiviert gewesen, an therapie- bzw. risikorelevanten Themen zu arbeiten. Sein Problembewusstsein sowie seine tatsächliche Veränderungsmotivation seien der Persönlichkeitsproblematik und dem Stand der therapeutischen Fortschritte entsprechend. Es sei eine starke Bedürftigkeit im Kontakt mit dem Beschuldigten spürbar.