34 eindeutig vom Vorliegen einer Pädophilie (ICD-10 F65.4) aus. Obschon der Beschuldigte – wohl bedingt durch seine Persönlichkeitsstruktur – keinen Zugang zu seinen paraphilen Anteilen habe und sexuelle Beziehungen zu erwachsenen Frauen führen könne, zeige er dennoch über einen längeren Zeitraum hinweg Verhaltensweisen, die auf sexuell erregende Phantasien Kindern gegenüber hindeuten (grenzüberschreitende Beziehungsgestaltung zu Kindern, wiederholte Verurteilung wegen sexuellen Handlungen mit Kindern).