In Anbetracht der auffälligen Beziehungsgestaltungsmuster, des tiefen psychischen Funktionsniveaus sowie des vergleichsweise hohen Betreuungsaufwands beim Beschuldigten im geschlossenen Strafvollzug, sei von einer tief in der Persönlichkeitsstruktur verankerten Störung auszugehen. Die Persönlichkeitsstörung könne aufgrund der potenziell traumatisierenden Erfahrungen (physischer und emotionaler Missbrauch in der Kindheit, sexueller Missbrauch im Jugendalter) ursächlich als eine komplexe Traumafolgestörung betrachtet werden. Sodann ging der Sachverständige