Dafür würden die Stimmungsschwankungen, das schlecht definierte Selbstbild, die Nähe-Distanz Problematik sowie die Tendenz zu konfliktbesetzter Beziehungsgestaltung (Menschen würden idealisiert oder entwertet) sprechen. In Anbetracht der auffälligen Beziehungsgestaltungsmuster, des tiefen psychischen Funktionsniveaus sowie des vergleichsweise hohen Betreuungsaufwands beim Beschuldigten im geschlossenen Strafvollzug, sei von einer tief in der Persönlichkeitsstruktur verankerten Störung auszugehen.