Der Sachverständige diagnostizierte eine kombinierte Persönlichkeitsstörung (ICD-10 F61.0). Nebst unreifen und dissozialen Anteilen seien im Behandlungskontext und im Zusammenhang mit den Anlasstaten auch emotional-instabile Anteile vom Borderline-Typus beobachtet worden. Dafür würden die Stimmungsschwankungen, das schlecht definierte Selbstbild, die Nähe-Distanz Problematik sowie die Tendenz zu konfliktbesetzter Beziehungsgestaltung (Menschen würden idealisiert oder entwertet) sprechen.