Zuhanden der BVD liess der Sachverständige des IRM diesen einen Therapieverlaufsbericht vom 8. November 2019 zukommen. Darin führte der Sachverständige, gestützt auf die Akten (inkl. dem Urteil der Vorinstanz) und die Verlaufsnotizen der deliktpräventiven Behandlung sowie weitere Beobachtungen des Beschuldigten im Berichtszeitraum insbesondere aus, der Beschuldigte sei zu wöchentlichen psychotherapeutischen Gesprächen (im Berichtszeitraum 26 einzeltherapeutische Sitzungen sowie zwei psychiatrische Visiten) aufgeboten worden. Der Sachverständige diagnostizierte eine kombinierte Persönlichkeitsstörung (ICD-10 F61.0).