Insgesamt sei bei ihm eine oberflächliche und tendenziell kritikgeminderte Einstellung, insbesondere zu seinem problematischen Verhalten aufgefallen. Ein Leidensdruck sei im Verlauf des Gesprächs nicht spürbar geworden, auch wenn der Beschuldigte angegeben habe, unter den Konsequenzen seines Verhaltens zu leiden. Er habe jedoch angegeben, dass er auf jeden Fall eine Therapie machen wolle, was auch vom Gutachter empfohlen worden sei. Es sei dem Beschuldigten wichtig, dass es in Zukunft keine Rückfälle mehr durch ihn gebe.