Der Beschuldigte habe vordergründig offen über die zu seiner Inhaftierung und anstehender (Wieder-)Verurteilung führenden Ereignisse sprechen können. Mit zunehmender Gesprächsdauer und Nachfragen seitens des Sachverständigen seien aber immer mehr relevante Begebenheiten und Verhaltensweisen zum Vorschein gekommen, welche das Persönlichkeitsbild eines zunächst unsicher wirkenden Mannes zunehmend in Richtung dissozialer Prägung verschoben hätten. Insgesamt sei bei ihm eine oberflächliche und tendenziell kritikgeminderte Einstellung, insbesondere zu seinem problematischen Verhalten aufgefallen.