33 23.5 Bericht Institut für Rechtsmedizin (IRM) vom 7. Februar 2019 (pag. 1608 f.) Gemäss Bericht des IRM vom 7. Februar 2019 habe am 17. Januar 2019 ein Abklärungsgespräch stattgefunden. Sodann habe der Sachverständige das in der Vollzugsakte der JVA AL.________ enthaltene Gutachten des FPD vom 29. September 2017 sowie die Risikoabklärung der AFA Bern studiert. Der Beschuldigte habe vordergründig offen über die zu seiner Inhaftierung und anstehender (Wieder-)Verurteilung führenden Ereignisse sprechen können.