Generell müsse eine erfolgreiche Therapie beim Beschuldigten störungsspezifisch sowie langfristig angelegt sein, d.h. sich über mehrere Jahre erstrecken. Zunächst sollte sich ein einzeltherapeutisches Setting vollziehen, wobei eine konfrontative bzw. aufdeckende Arbeit notwendig sein werde. Ergänzend erscheine die Teilnahme an einem gruppentherapeutischen Angebot als eindeutig sinnvoll.