Allerdings müsse seine Fähigkeiten auf eine selbstkritische Auseinandersetzung mit dem eigenen Verhalten zurückhaltend beurteilt werden. Bereits im psychologischen Gutachten zu Handen der KESB 2014 und nun auch im Rahmen der aktuellen Untersuchung habe sich die Tendenz des Beschuldigten dargestellt, für ihn unangenehme Umstände auszublenden bzw. sich als ein Opfer der Umstände zu betrachten. Dieser Umstand erschwere aktuell den therapeutischen Zugang zum Beschuldigten und werde dies sehr wahrscheinlich auch in Zukunft tun (pag. 855). Generell müsse eine erfolgreiche Therapie beim Beschuldigten störungsspezifisch sowie langfristig angelegt sein, d.h. sich über mehrere Jahre erstrecken.