Zur Risikoeinschätzung bzw. Legalprognose wird zunächst ausgeführt, dass seine Verurteilung 2014 wegen sexueller Handlungen mit Kindern die Legalprognose des Beschuldigten deutlich belaste (pag. 853). Nach Anwendung der Dittmann-Kriterien kommt der Gutachter bekräftigend zum Schluss, dass die Legalprognose im Hinblick auf erneute sexuelle Handlungen mit Kindern als deutlich belastend angesehen werden müsse und insoweit von einer erhöhten Rückfallgefahr auszugehen sei. Als erheblicher Risikofaktor müsse ausdrücklich auf das ungenügende Problembewusstsein des Beschuldigten im Hinblick auf den Umgang mit Kindern hingewiesen werden (pag.